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Für Jugendämter & Fachkräfte

Unsere Leistungsangebote im Überblick

ConSpect systemische Jugendhilfe bietet im Rahmen der Hilfen zur Erziehung ambulante, systemisch und lösungsorientiert ausgerichtete Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche sowie Betreuung und Begleitung für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen. Art und Umfang der Hilfe orientieren sich am individuellen Bedarf, an den Lebensbedingungen und an den vereinbarten Zielen der Beteiligten.

Wir arbeiten mit Ihnen an Ihren Lösungen und Ihren Ressourcen.

Im Hilfeplanverfahren werden Auftrag und Vorgehen gemeinsam abgestimmt und im Verlauf an veränderte Bedingungen angepasst. Im Mittelpunkt stehen die Wechselwirkungen innerhalb des Familiensystems und seines sozialen Umfelds sowie die Frage, welche konkreten Veränderungen im Alltag hilfreich und tragfähig sind. Persönliche, soziale, materielle und institutionelle Möglichkeiten werden dabei gezielt einbezogen.

Familien verstehen wir als dynamische Systeme, deren Mitglieder sich wechselseitig beeinflussen und zugleich in soziale, institutionelle und lebensweltliche Kontexte eingebunden sind. Unsere Begleitung unterstützt die Beteiligten dabei, Zusammenhänge zu erkennen, Unterschiede konstruktiv zu nutzen und aus bereits gelungenen Erfahrungen realistische nächste Schritte abzuleiten.

Leistungsspektrum

Unsere Hilfen im Detail

Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Angebote kurz vor.

§ 18 SGB VIII

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang bietet einen geschützten und fachlich gerahmten Rahmen, in dem die Beziehung zwischen einem Elternteil und seinem Kind angebahnt, erhalten oder neu gestaltet werden kann. Dabei werden die Bedürfnisse und Sichtweisen des Kindes, die elterliche Verantwortung sowie die Dynamiken im Familiensystem berücksichtigt.

Mögliche Ziele:

  • Anbahnung, Wiederaufnahme oder schrittweise Erweiterung verlässlicher Umgangskontakte
  • Orientierung und Sicherheit für das Kind und die weiteren Beteiligten
  • Förderung einer altersangemessenen, zugewandten Kommunikation
  • Stärkung der elterlichen Präsenz und Handlungssicherheit während der Kontakte
  • Entlastung durch vorbereitende, begleitende und auswertende Elterngespräche
  • Vorbereitung einer schrittweisen Verselbstständigung der Umgangskontakte
§ 27 Abs. 2 SGB VIII

Systemisches Rückführungsmanagement

Unser Angebot richtet sich an Eltern und Familien, deren Kinder oder Jugendliche gemäß § 34 SGB VIII in einer stationären Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind. Ziel ist es, gemeinsam mit der Familie die Voraussetzungen für eine Rückkehr zu entwickeln und diese schrittweise umzusetzen.

Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Was gelingt bereits? Was hat sich bewährt? Was braucht es, damit ein Zusammenleben wieder möglich wird? Ein frühzeitiger Beginn und eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten schaffen wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige Rückkehr.

§ 27 Abs. 2 SGB VIII

Systemisches Elterntraining

Ziel des Gruppenangebots ist es, elterliche Ressourcen und Kompetenzen zu stärken und Eltern darin zu unterstützen, mehr Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit den alltäglichen Herausforderungen des Familienlebens zu entwickeln. Gemeinsam wird ein individuelles, alltagstaugliches „Handwerkszeug" entwickelt.

Das Angebot findet als Gruppenangebot für maximal 12 Mütter und/oder Väter statt.

Ziele u. a.:

  • Konstruktives und wertschätzendes Zusammenleben von Eltern und Kindern
  • Wahrnehmung und Stärkung eigener elterlicher Ressourcen
  • Förderung wertschätzender Kommunikation und gelingender Interaktion
  • Konsequentes, verlässliches und ressourcenorientiertes Erziehungsverhalten
  • Konstruktiver Umgang mit Belastungen, Stress und Frustration
§ 27 Abs. 2 SGB VIII

Familienunterstützende Nachsorge

Die familienunterstützende Nachsorge dient einerseits der weiteren Unterstützung und Stabilisierung der Familie und andererseits der Verhinderung einer Fremdunterbringung der Kinder. Der maximale Umfang dieser Hilfe beträgt 8 Stunden pro Monat. Die Hilfe ist längerfristig angelegt.

§ 27 Abs. 2 SGB VIII

Systemisches Clearing

Wenn Situationen unübersichtlich werden, schnelle Entscheidungen gefragt sind oder Hilfen nicht wie geplant wirken, bietet systemisches Clearing eine fundierte und zugleich aktivierende Klärung. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Frage, welche Hilfe benötigt wird, sondern vor allem das Verstehen der familiären Dynamiken.

Systemisches Clearing bezieht alle Beteiligten ein, macht unterschiedliche Perspektiven sichtbar und entwickelt gemeinsam erste Lösungsansätze. Das Ergebnis: eine fachlich fundierte Einschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen und eine passgenaue Grundlage für weitere Hilfen.

§ 27 Abs. 3 SGB VIII

Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Wenn Familien stark belastet sind, Konflikte eskalieren oder der gemeinsame Alltag zunehmend schwierig wird, setzt die Aufsuchende Familientherapie dort an, wo das Familienleben stattfindet: im vertrauten Zuhause und im unmittelbaren Lebensumfeld.

Gemeinsam werden bestehende Ressourcen sichtbar gemacht, neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt und belastende Beziehungsmuster Schritt für Schritt verändert. Ziel ist es, die Selbstwirksamkeit der Familie zu stärken und nachhaltige Veränderungen für ein sichereres, wertschätzendes und tragfähiges Zusammenleben zu ermöglichen.

§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft (Coaching für junge Menschen)

Im Coaching begleiten wir junge Menschen dabei, aktuelle Herausforderungen zu sortieren, eigene Stärken zu entdecken und passende nächste Schritte zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen ihre Anliegen, Ziele und Perspektiven. Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten werden – abgestimmt auf Alter, Bedarf und Wünsche – aktiv einbezogen.

Unser Angebot richtet sich an junge Menschen, die:

  • herausfordernde oder krisenhafte Lebenssituationen bewältigen möchten
  • ihr Verhalten und dessen Wirkung besser verstehen möchten
  • familiäre Spannungen erleben und neue Wege für ein verlässliches Miteinander suchen
  • Herausforderungen in Schule, Ausbildung oder Beruf bewältigen möchten
  • in Pflegefamilien oder Verwandtenpflege leben
§ 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ganzheitliche und intensive Form der Erziehungshilfe. Sie begleitet Familien dabei, ihre Lebenssituation im Zusammenspiel von Beziehungen, Alltag und sozialem Umfeld zu verstehen, vorhandene Stärken zu nutzen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Hilfe richtet sich an das gesamte Familiensystem und findet überwiegend im persönlichen Lebensumfeld statt.

Unterstützung insbesondere bei:

  • der Gestaltung eines verlässlichen, entwicklungsfördernden Zusammenlebens
  • der Weiterentwicklung elterlicher Handlungssicherheit und Erziehungsstrategien
  • dem sicheren Umgang mit Behörden und Institutionen
  • dem Verstehen belastender Dynamiken und der Bewältigung familiärer Krisen
  • der Sicherung des Kindeswohls und verlässlicher Schutzvereinbarungen (§ 8a SGB VIII)
§ 33 / § 37 Abs. 2 SGB VIII

Beratung von Pflegefamilien

Pflegefamilien gestalten Beziehungen in einem vielschichtigen Netzwerk aus Pflegekind, Pflegeeltern, Herkunftsfamilie, Geschwistern, Jugendamt und weiteren Institutionen. Wir begleiten alle Beteiligten dabei, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und gemeinsam tragfähige Lösungen für Alltag und Entwicklung des Kindes zu erarbeiten.

Unterstützung insbesondere bei:

  • der Stärkung des Pflegefamiliensystems und der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem
  • dem behutsamen Aufbau von Vertrauen, Bindung und verlässlichen Beziehungen
  • der Gestaltung von Nähe und Distanz unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes
  • der Stärkung der Identitätsentwicklung, z. B. durch Arbeit an einem Lebensbuch
§ 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Die ISE ist ein individuell gestaltetes Jugendhilfeangebot, das sich an den Anliegen, Zielen und Lebensbedingungen des jungen Menschen orientiert. Vorhandene Stärken und unterstützende Beziehungen werden sichtbar gemacht und passende nächste Schritte entwickelt. Die Hilfe wird flexibel an Veränderungen angepasst.

Beratung und Begleitung insbesondere bei:

  • der Entwicklung eigener Lebensziele und einer selbstbestimmten Persönlichkeit
  • dem Nutzen persönlicher, sozialer und institutioneller Ressourcen
  • schulischen, beruflichen oder ausbildungsbezogenen Perspektiven
  • der Suche nach einer passenden Wohnform und eigenständigem Wohnalltag
  • einer zunehmend selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder & Jugendliche

Die Eingliederungshilfe unterstützt junge Menschen mit einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung dabei, ihre individuellen Möglichkeiten zur Teilhabe zu erweitern und selbstbestimmte Entwicklungsschritte zu gestalten. Ziel ist es, Teilhabebarrieren zu verringern und altersangemessene Beteiligungsmöglichkeiten in Familie, Schule, Ausbildung, Freizeit und sozialem Umfeld zu fördern.

Mögliche Bereiche:

  • Erweiterung altersangemessener Selbstständigkeit und eigener Handlungsmöglichkeiten
  • Aufbau unterstützender Kontakte und verlässlicher Beteiligungsmöglichkeiten
  • Entfaltung persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten und Stärkung der Selbstwirksamkeit
§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

Die intensive Einzelbetreuung für Jugendliche und junge Volljährige zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung, verstärkt vorhandene Ressourcen und bindet das Lebensfeld mit ein. Die Hilfe wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

Ziele u. a.:

  • Aufbau und Förderung von Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials und Befähigung zur Krisenbewältigung
  • Aufbau von Konflikt- und Beziehungsfähigkeit
  • Bewältigung der Anforderungen des Alltags
  • Realisierung schulischer und beruflicher Perspektiven
SGB XII § 53 ff.

Ambulante Eingliederungshilfe als Sozialleistung

Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung wesentlich erschwert ist. Ausgestaltung, Inhalte und Ziele werden individuell vereinbart und orientieren sich – vergleichbar mit der sozialpädagogischen Familienhilfe – am Alltag, an den Beziehungen und am sozialen Umfeld des Familiensystems.

Mögliche Ziele:

  • Stärkung sozialer Teilhabe und einer selbstbestimmten Lebensführung
  • Entwicklung passender Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Erweiterung von Bildungs- und Entwicklungschancen
  • Stärkung elterlicher Handlungssicherheit und passender Erziehungsstrategien

Ergänzend

Weitere Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung

Soziale Gruppenarbeit

Ergänzend zur Erziehungsbeistandschaft bieten wir ein Gruppenangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern an. In getrennten, jeweils von zwei Fachkräften begleiteten Gruppen entstehen Raum für eigene Sichtweisen und neue Perspektiven. Im moderierten Austausch werden gegenseitiges Verständnis gefördert und konkrete, alltagstaugliche Schritte vereinbart.

Tiergestützte Interventionen

ConSpect bezieht seit seiner Gründung punktuell ausgebildete Begleithunde in die Arbeit ein – fachlich geplant, transparent und unter Beachtung des Wohlbefindens aller Beteiligten. Ein Begleithund kann neue Zugänge eröffnen, den Aufbau von Kontakt und Vertrauen unterstützen und hilfreiche Erfahrungen in der Selbstregulation ermöglichen.

Familienaktivierende Kurzzeitintervention

Ein zeitlich begrenztes, intensives und lösungsorientiertes Angebot für Familien in akuten Belastungs- und Krisensituationen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit des Familiensystems zu stärken und nachhaltige Veränderungen anzustoßen. Die Hilfe ist auf maximal sechs Monate angelegt und umfasst in der Regel einen Termin pro Woche.

Mediation für Familienkonflikte

Ein strukturiertes, freiwilliges und allparteilich begleitetes Verfahren. Es unterstützt Familien dabei, festgefahrene Konfliktdynamiken zu verstehen und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln, die von den Beteiligten eigenverantwortlich umgesetzt werden können. In der Regel finden zwei bis fünf Sitzungen von je etwa 120 Minuten statt.

Kinder, die Systeme sprengen

Gemeint sind junge Menschen, deren Biografien häufig durch instabile Beziehungen, wiederholte Hilfeabbrüche und konflikthafte Erfahrungen geprägt sind. Herausforderndes Verhalten verstehen wir auch als Bewältigungsversuch und als Ausdruck bislang nicht ausreichend beantworteter Bedürfnisse.

Unser Hilfeansatz ist niedrigschwellig und zunächst beziehungsorientiert. Im Vordergrund stehen Verlässlichkeit, Kontinuität und das Aushalten von Ambivalenzen – nicht die vorschnelle Festlegung umfangreicher Ziele. Zugleich betrachten wir Familie, Jugendamt, Schule und weitere Stellen in ihrer Wechselwirkung, damit Verantwortung nicht einseitig dem jungen Menschen zugeschrieben wird.

Methodik

Systemische Methoden, die wir einsetzen

Wir verstehen uns als Expert:innen für Kommunikation, um junge Menschen und ihre Familien aus dem Problemsystem heraus hin zum Lösungssystem zu begleiten. Dafür nutzen wir unter anderem:

  • Konstruktive Fragen & Reframing
  • Skalierungen (Gefühlsbarometer, Motivationsskala)
  • Genogramm & biografisches Interview
  • Time-Line und narratives Interview
  • Ressourcenkarte & Ressourcentankstelle
  • Netzwerkkarte
  • Familienskulptur & Familienbrett
  • Ressourcen- und Notfallkoffer, Skills
  • Tiergestützte Pädagogik
  • Lebensfilm & Situationsanalyse

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